MID-Digitale Prozesse

NRW-Förderprogramm · Mittelstand Innovativ & Digital

softScheck deckt die im Förderprogramm MID-Digitale Prozesse vorgesehenen Beratungsphasen – IST-Analyse, Soll-Konzeption, Software-Auswahl und Implementierungsbegleitung – mit unserem etablierten Portfolio ab: vom Secure Development Lifecycle (SDL) über Schwachstellen- und Incident-Management, Pentest und CyberRisikoCheck bis zur CRA-/NIS2-Roadmap.

15.000 €
max. Förderung
500 €
je Tagewerk (netto)
10–30
Tagewerke
0 €
Eigenanteil bei 500 €/Tag

Was ist MID-Digitale Prozesse?

MID-Digitale Prozesse ist ein Förderprogramm der NRW.BANK: Es bezuschusst externe Beratung zur Digitalisierung interner Abläufe – damit ist unser Secure Development Lifecycle (SDL) förderfähig. Anträge laufen ausschließlich über das Online-Förderportal der NRW.BANK, vor Projektstart und während befristeter Förderaufrufe.

Welche Leistungen werden gefördert?

Gefördert werden ausschließlich vier externe Beratungsleistungen. Diese entsprechen exakt den vier Phasen unseres Secure Development Lifecycle (SDL) – kein zusammengestückeltes Leistungspaket, sondern unser etabliertes Beratungsangebot:
Die Anforderungen der Soll-Konzeption-Phase decken wir bei Bedarf zusätzlich mit unserer SSQUARE-Anforderungsanalyse ab – der tool-gestützten softScheck-Methode für Security Requirements Engineering.

Wer ist antragsberechtigt?

  • KMU nach EU-Definition: weniger als 250 Mitarbeitende, max. 50 Mio. € Jahresumsatz bzw. 43 Mio. € Bilanzsumme.
  • Sitz in Nordrhein-Westfalen zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Vorhaben noch nicht begonnen: Antrag vor Vertragsschluss mit dem Berater stellen.
  • Sperrfrist: höchstens eine Förderung innerhalb von zwei Jahren.
  • De-minimis-Grenze: Förderung als De-minimis-Beihilfe, übliche Kumulierungsgrenzen gelten.
  • Keine Doppelförderung: keine parallele öffentliche Förderung derselben Leistung (außer Darlehen und Bürgschaften).
  • Keine Verflechtung mit dem Berater: keine familiären, geschäftsführenden oder gesellschaftsrechtlichen Verbindungen.
  • Ausgeschlossene Branchen: u. a. Krankenhäuser, Arztpraxen, Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft.

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Offizielle Quellen

Die verbindliche Entscheidung über Förderfähigkeit und Bewilligung trifft ausschließlich die NRW.BANK. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.

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